
Meldepflicht und Genehmigungspflicht der Wallbox
Besitzer*innen von E-Autos planen im Zuge der Anschaffung auch gleich eine Wallbox, um ihre Fahrzeuge bequem von zu Hause aufladen zu können. Aber kann man einfach eine Wallbox kaufen, ans Netz anschließen und direkt Strom tanken?
Bevor die Wallbox in Betrieb genommen wird, sollten Du dich darüber informieren, ob die Wallbox melde- oder genehmigungspflichtig ist. Denn Unterschied klären wir in diesem Artikel.
Meldepflicht
Nach dem Kauf einer Wallbox muss diese beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden, da sie in der Meldeflicht gemäß §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) liegt. Hierunter fallen Ladeeinrichtungen (Wallboxen) mit einer Ladeleistung bis einschließlich 12 kW. Eine Genehmigung ist für diese Modelle nicht notwendig. Hier ein Auszug aus der Verordnung:
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern Deine Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern …
Genehmigungspflicht
Aus § 19 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) ergibt sich dementsprechend auch eine Genehmigungspflicht für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge am eigenen Haus.
Ab einer Ladeleistung von mehr als 12 kW benötigst Du eine Genehmigung des Netzbetreibers. Diese Genehmigung wird nicht nur bei der Neuerrichtung von Anlagen benötigt, sondern auch bei Erweiterungen. Die Pflicht, eine Ladesäule anzumelden, dient der Information und der Stabilität des Stromnetzes. Durch die Anmeldung lässt sich leichter abschätzen, wie viel Energie in welchem Gebiet zu welcher Tageszeit voraussichtlich benötigt wird. Der Netzbetreiber kann den Antrag zur Installation annehmen oder auch ablehnen. Die Wallbox darf also erst installiert werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde.
Der Netzbetreiber hat den Antrag innerhalb von 2 Monaten zu bearbeiten. Eine Antwort lässt also nicht lange auf sich warten.
Häufig gestellte Fragen zum Genehmigungsverfahren
Was kostet das Genehmigungsverfahren?
- Grundsätzlich ist das Genehmigungsverfahren kostenfrei.
Welche Formvorschrift gibt es für das Genehmigungsverfahren?
- Die Netzbetreiber stellen auf ihren Websites in aller Regel die benötigten Formulare zur Verfügung.
Wer kann mir bei dem Genehmigungsverfahren helfen?
- Der Elektro-Installateur Deiner Wallbox hilft Dir bei der Genehmigung. Bei nonoxx kannst Du die Wallbox direkt mit Installationspaket kaufen und wir kümmern uns um eine fachgerechte Installation. Bei handelsüblichen Wallboxen besteht aufgrund der Ladeleistung von 11 kW lediglich die Meldepflicht bei dem zuständigen Netzbetreiber.
Kann mein Antrag auf Genehmigung abgelehnt werden?
- Die Installation einer Wallbox bedarf der Erfüllung von technischen Mindestanforderungen. Diese gibt der Netzbetreiber vor. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlangt der Netzbetreiber unter Umständen eine Netzverstärkung.