
Wallbox als Mieter in Mietwohnung oder als Eigentümer einer Wohnung (WEG)
Elektroautos sind die Zukunft. Deutsche Händler setzen immer mehr Elektroautos ab. 395.000 Fahrzeuge wurden im letzten Jahr in Deutschland abgesetzt. Damit verdrängt Deutschland die USA von Platz zwei der weltweiten Statistik. Und immer mehr Deutsche spielen mit dem Gedanken sich ein E-Fahrzeug anzuschaffen. Eine der wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Elektroautos ist, wo man sein E-Auto laden kann. Menschen mit einem Eigenheim können mittlerweile problemlos eine eigene Ladestation zu Hause installieren lassen. Wer aber in einer Mietwohnung wohnt, muss zum Laden seines Elektroautos derzeit öffentliche Ladestationen nutzen. Diese sind meist zu weit von der eigenen Wohnung entfernt oder bereits mit anderen E-Autos belegt. Was für Rechte und Chancen Du als Mieter/Eigentümer aber hast, um eine Ladestation für Elektroautos zu erlangen, erfährst Du in diesem Artikel.
Mieter dürfen grundsätzlich eine Wallbox installieren, tragen aber in der Regel die Kosten
Lange war es für Mieter und Wohnungseigentümer fast unmöglich, eine Ladestation z.B. am Tiefgaragenstellplatz oder anderen Stellplätzen installieren zu lassen. Durch den Erlass des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) änderte sich jedoch die Situation.
Das Gesetz regelt die Förderung der Elektromobilität, Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften. Es trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Im Zuge der Neuregelungen für Wohneigentümer wurde ebenfalls das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert.
Daraus geht hervor, dass auch Mieter einen Rechtsanspruch auf eine eigene Ladestation am gemieteten Stellplatz haben. Mieter tragen zu 100% die Kosten sowie das Betriebsrisiko bei der Errichtung und Verwendung von Ladestationen der E-Autos. Der Vermieter kann die Installation einer Ladestation nur noch in begründeten Fällen, wie beispielsweise Denkmalschutz, untersagen.
Mieter oder Eigentum in Mehrfamilienhäusern
Wenn Du in einem Wohnhaus wohnst, darfst Du aktuell (wenn mehrere Parteien dort wohnen) eine Ladestation nicht im Alleingang installieren lassen. Als Mieter benötigst Du in jedem Fall die Genehmigung Deines Vermieters. Als Eigentümer einer Wohnung muss die Eigentümerversammlung dem Vorhaben zustimmen.
Das stellt insbesondere Bewohner, die von privat eine Wohnung mieten, vor Herausforderungen. Denn Sie müssen nicht nur den Vermieter überzeugen, sondern dieser muss zusätzlich die Eigentümer der anderen Parteien überzeugen.
Best Practice Mieter Mehrfamilienhaus: Frage erst andere Bewohner des Hauses, ob Interesse für eine besteht. Im Idealfall hat mindestens ein weiterer Bewohner Interesse. Mit dem Anliegen könnt Ihr nun an den Vermieter herantreten. Dies erfolgt in Antragsform. Der Antrag ist der frist- noch formgebunden. Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss Deinen Antrag für die nächste Eigentümerversammlung einreichen, wenn diese nicht selbst Eigentümer der gesamten Immobilie ist. Die Hauptversammlung findest meistens nur einmal im Jahr statt. Rechne also damit, dass sich das Verfahren ziehen kann.
Best Practice Mieter Mietshaus: Es gilt das gleiche wie für Mieter einer Mietwohnung, allerdings mit dem Vorteil, dass der Antrag durch keine Eigentümerversammlung bestätigt werden muss.
Suche Dir also schon bevor Du Deinen Vermieter in Kenntnis setzt oder Dein Anliegen als Eigentümer in die Hauptversammlung mitbringst Mitstreiter, die ebenfalls Interesse an einer Errichtung einer Ladestation für E-Autos besitzen. Je mehr Verbündete Du hast, desto geringer werden Deine eigenen Kosten und desto realisierbarer wird Dein Anliegen.
Was ist zu klären: Die Art und Weise der Umsetzung muss geklärt werden. Neben baulichen Veränderungen (am Grund- und Boden, Gebäude etc.) und der vollständigen Kostenübernahme durch den Mieter sollte auch eine Regelung für den Fall der Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Vermieter vereinbart werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Vermieter auch das Recht auf einen vollständigen Rückbau. Auch hier trägt der Mieter die Rückbaukosten.
Lasse außerdem einen Standortcheck durch eine Elektrofachkraft durchführen. Diese klärt mit dem Netzbetreiber die verfügbare und mögliche Gebäudeanschlussleistung und kann bei Bedarf eine Messung des Hausstrombedarfes über einen längeren Zeitraum durchführen. Entscheiden sich mehrere Eigentümer gemeinsam für eine Ladestation für E-Autos, brauchst Du eine intelligente Ladestation. Je nach Anzahl der beteiligten Eigentümer empfiehlt sich ein intelligentes Lademanagement. Bei einem intelligentem Lademanagement werden die einzelnen Ladestationen von einer zentralen Einheit gesteuert. Dies geschieht dadurch, dass jeder Nutzer sich an dem Lademanagement anmelden muss, bevor er seinen Akku aufladen kann. Auf diese Wiese kann man dem jeweiligen Stromverbrauch mühelos den Eigentümern zuordnen und entsprechend abrechnen. Außerdem sorgt das Lademanagement für einen Lastenausgleich, falls zu viele E-Autos gleichzeitig aufladen. In dem Fall wird die Stromzufuhr für jede der Ladestationen etwas gedrosselt. Das Aufladen dauert dann zwar länger, dafür bleibt das Stromnetz stabil und wird vor Überlastung geschützt.