
Wallbox Förderung 439 für Kommunen! Ladestationen für Elektroautos
Wallbox Förderung 439 für Kommunen
Die Förderung 439 der KfW-Bank ist ein Zuschuss für Ladestationen in Kommunen. Gefördert wird der Erwerb sowie die Einrichtung von nicht öffentlichen stationären Ladestationen. Das heißt, Ladestationen für Mitarbeiter und Dienstfahrzeuge.
Das Wichtigste im Überblick
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von kommunal genutzten Fahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts
- Mindestzuschussbetrag: 9.000 €
- Mindestanzahl der Ladepunke: 10
- Alle Infos im Merkblatt von der KfW Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Was wird gefördert?
Die KfW-Bank fördert:
- den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung, inklusive Batteriespeicher
- den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
Der Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- öffentlich zugängliche Ladestationen
- Ladestationen, die für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts eingesetzt werden
Welche Ladestation erfüllt die Anforderung zur Förderung?
In unserem Shop sind die förderfähigen Ladestationen mit dem KfW Logo gekennzeichnet.
Eine Liste mit allen geförderten Ladestationen findest Du hier. Link zur KfW
Solltest Du Dir nicht sicher sein, dann sprich uns gerne an.
Wer kann die KfW Förderung 441 beantragen?
- Kommunen und Landkreise
- deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
Erreicht ein Antragsteller alleine nicht den Mindestzuschussbetrag von 9.000 Euro, können sich auch mehrere Antragsberechtigte zusammenschließen, sofern ein Antragsberechtigter die Antragstellung übernimmt. Dieser wird alleiniger Vertragspartner der KfW.
Für Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) gibt ein gesondertes Förderpaket. "Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen (441)"
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Voraussetzung ist, dass Du für Deine Ladestation ausschließlich Ökostrom nutzt – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Deinen Energieversorger. Solltest Du noch in einem Altvertrag mit Restlaufzeit feststecken, muss nachgewiesen werden, dass sich ein neuer Ökostromvertrag anschließt.
Welche Konditionen gibt es?
- Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt.
- Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen. Das heißt, Du musst mindestens 10 Ladepunkte in einem Antrag bündeln.
- Deine Gesamtkosten müssen mindestens 12.857,14 Euro betragen.
So berechnet sich der Zuschuss
Anzahl der Ladepunkte |
Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
10 | 9.000 € | z. B. 10.000 € | 0 € |
10 | 9.000 € | mind. 12.857,14 € | 9.000 € |
20 | 18.000 € | z. B. 20.000 € | 14.000 € |
20 | 18.000 € | mind. 25.714,30 € | 18.000 € |
30 | 27.000 € | z. B. 30.000 € | 21.000 € |
30 | 27.000 € | mind. 38.571,43 € | 27.000 € |
... | ... | ... | ... |
100 | 90.000 € | z. B. 120.000 € | 84.000 € |
100 | 90.000 € | mind. 128.571,43 € | 90.000 € |
... | ... | ... | ... |
500 | 450.000 € | z. B. 600.000 € | 420.000 € |
500 | 450.000 € | mind. 642.857,14 € | 450.000 € |
Quelle: KfW-Bank
Wie bekomme ich die Förderung für meine Wallbox?
- Du beantragst die Förderung vor dem Kauf der Ladestation bei der KfW. Wichtig, die Anzahl der Ladepunkte kann im Nachhinein nicht verändert werden.
- Du erhältst nach kurzer Zeit eine Zuschusszusage der KfW per E-Mail und kannst auf nonoxx.de eine Wallbox inklusive Installation kaufen.
Wichtig: Der Kauf sollte erst nach erfolgter Zusage getätigt werden. - Nach der Inbetriebnahme Deiner Ladestation musst Du diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW erfassen. Hier der Link zur Plattform
- Du lädst die entsprechenden Belege im KfW-Zuschussportal hoch und bekommst für Deine nonoxx-Wallbox die Förderung.