label: Geld mit Deinem E-Auto verdienen - FAQs
FAQs zum THG-Quotenhandel
Ich habe mein E-Auto gerade erst gekauft und habe es noch nicht das ganze Jahr – kann ich trotzdem Geld bekommen?
Ja, bei einem Neuwagen bekommst Du unabhängig von dem Datum der Fahrzeugzulassung die volle THG-Prämie für das ganze Jahr. Bei einem Gebrauchtwagen kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits das Fahrzeug registriert hat. In diesem Fall bekommst Du ab dem Folgejahr die volle THG Prämie. Die aktuelle Höhe der Prämie erfährst Du über den Link „THG Prämie beantragen“.
Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?
Die Emissionen, die Dein E-Auto einspart, können wir über unseren Partner jährlich bei dem Umweltbundesamt zertifizieren lassen und verkaufen. Du erhältst eine jährliche Zahlung, solange wie Du der Fahrzeughalter bist. Um dies nachweisen zu können, wird unser Partner Dich einmal im Jahr per E-Mail kontaktieren. Per Klick auf den Button kannst Du dann bestätigen, dass du immer noch der Halter bist.. Außerdem kann es sein, dass die Zahlung angepasst werden muss, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.
Wann und wie erhalte ich meine jährliche Zahlung?
Laut aktueller Gesetzgebung können wir, mit unserem Partner ZusammenStromen, ab 2022 deine eingesparten Emissionen als E-Auto Halter verkaufen. Nach Hochladen der Vorder- und Rückseite Deines Fahrzeugscheines dauert es 2-3 Monate bis die Bestätigung des Bundesumweltamtes vorliegt und Zusammenstromen GmbH Dir das Geld überweist. Bis dahin hält Zusammenstromen dich über etwaige gesetzliche oder wirtschaftliche Entwicklungen auf dem Laufenden.
Ich habe mein E-Auto verkauft - was nun?
Kein Problem. Wenn Du Dein E-Auto verkauft hast, entferne bitte Dein Fahrzeug aus Deinem Profil. Du erhältst trotzdem für das aktuelle Jahr die Zahlung. Wenn Du ein neues E-Auto gekauft hast, kannst Du dieses direkt in Deinem Profil registrieren.
Muss ich die jährliche Auszahlung versteuern?
Unseres Wissens nach zählen „Prämien“ zu den sonstigen Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG, für die es eine jährliche Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 256 Euro gibt. Da wir aber keine steuerliche Beratung machen dürfen und können, empfehlen wir dir Deinen Steuerberater zu fragen.
Fragen und Antworten zum Datenschutz, Gesetzesgrundlagen und Klimaschutz
Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Umweltzertifikate ausgegeben? Wer kauft diese? Was sind Firmen im „grünen Wandel“?
Diejenigen, die in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Diese Minderung wird Treibhausgasminderungsquote (THG Quote) genannt. Dies regelt das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Gemäß der 38. BImSchV ist das Umweltbundesamt die zuständige Stelle zur Prüfung der in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten Emissionen.
In den Markt gebrachte fossile Kraftstoffe (z.B. Benzin und Diesel) bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für Elektroautos, als alternativer Kraftstoff, hat jedoch niedrigere Emissionen und kann daher genutzt werden die Minderungsquote zu erfüllen. Firmen im grünen Wandel bzw. Firmen die traditionelle Kraftstoffe in den Verkehr bringen kaufen daher die eingesparten Emissionen in Form von Umweltzertifikaten, um die Treibhausgasminderung zu erreichen.
Wie tragen die Umweltzertifikate dazu bei das Klima schützen?
Mit der THG Quote bzw. der Ausgabe von Umweltzertifikaten möchte die Bundesregierung für eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr sorgen. So wird eine effiziente Förderung eines emissionsfreien Verkehrs geschaffen.